top of page
AdobeStock_303255258_edited.jpg

Grundwissen in Sorgfalts- und Aufsichtspflicht.

Kinder reisen im Urlaub mit ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten an, so daß die Aufsichtspflicht in erster Linie auch von diesen wahrgenommen wird. Bei der Teilnahme am Kinderanimationsprogramm geht die Aufsichtspflicht auf die Kinderanimateure*innen über.

 

Diese haben die Pflicht nach bestem Wissen und Gewissen den Eintritt von Schadensfällen bei den Kindern zu verhindern. Dazu gehört beispielsweise, daß der Kinderanimateur*in keine Aufgaben übernimmt, denen er mangels seiner Fähigkeiten und Fertigkeiten nicht gewachsen ist (z. B. als Nichtschwimmer beim Baden die Aufsicht übernehmen). Dazu gehört auch, dass der Kinderanimateur*in im Grundsatz die Kinder nicht alleine lassen darf.

 

Wichtig: Der Kinderanimateur*in muß die Aufsichtspflicht immer sorgfältig wahrnehmen.

 

Dennoch kann es in der Arbeit mit Kindern vorkommen, dass die Aufsichtspflicht verletzt wird. Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Kinderanimateur*in persönlich. Prüfen Sie unbedingt, ob Sie als Kinderanimateur*in über eine berufliche Haftpflichtversicherung (persönlich oder über das Unternehmen, für das Sie arbeiten) abgesichert sind bei Handlungen, die der leichten Fahrlässigkeit zugeordnet werden. Informieren Sie sich detailliert über Ihre Aufgaben und Pflichten bezüglich Aufsichtspflicht bei Ihrer Tätigkeit im Rahmen der Kinderanimation im Urlaub. 

 

Neben der Aufsichtspflicht hat der Kinderanimateur*in Verantwortung für den sorgfältigen und ordnungsgemäßen Umgang mit den Räumlichkeiten des Kinderclubs (Indoor- und Outdoor) sowie die sachgemäße Pflege und Handhabung des Materials.

​

Auch eine Sorgfaltspflicht für die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen obliegt dem Kinderanimateur*in. Alle für Kinder angebotenen Einrichtungen müssen stets ohne Mängel sein und von Kindern gefahrlos zu nutzen sein. So gehört es auch zu den Aufgaben des Kinderanimateurs*in die Verkehrssicherheit des Kinderclubs und der Spielgeräte ständig zu überprüfen und schadhafte Spielgeräte, scharfe Ecken und Kanten, defekte Steckdosen, offene Stromkabel an das Management bzw. dem Vorgesetzten zur Reparatur zu melden. 

​

bottom of page